ID AUSTRIA – Registrierung bei unserer Stelle

 

Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität in dafür vorgesehenen Online-Verfahren des öffentlichen Bereichs elektronisch nachweisen. Grundlage dafür ist die Funktion E-ID gemäß § 4 E-GovG.

Die Registrierung ist für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich. Minderjährige ab 14 Jahren können die Registrierung selbst beantragen, auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, siehe § 4a Abs. 1 E-GovG und § 1 Abs. 2 E-ID-Verordnung.

Für die Registrierung muss Ihre Identität eindeutig festgestellt werden. Grundsätzlich ist dafür persönliches Erscheinen und ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Welche Unterlagen im Einzelfall zusätzlich notwendig sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben zur Identitätsfeststellung gemäß § 1 E-ID-Verordnung.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Termin anhand der offiziellen Checkliste: ID Austria – Checkliste Registrierung

Weitere allgemeine Informationen zur Registrierung finden Sie hier: : ID Austria – Registrierung Übersicht

Wichtiger Hinweis: Erfolgt die Registrierung nicht im Rahmen eines Reisedokumentenantrags, ist grundsätzlich ein Lichtbild erforderlich, sofern der Behörde nicht bereits ein geeignetes Lichtbild vorliegt, siehe    § 4a Abs. 4 E-GovG.

Bitte beachten Sie: Die Registrierung erfolgt bei unserer Stelle ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. (Kontaktdaten sind in der Fußzeile ersichtlich).